Diese Situation muss man sich echt auf der Zunge zergehen lassen.
Man nehme:
Eine Einkommensteuererklärung
Eine Umsatzsteuererklärung
packe Beide in einem Umschlag und trage diesen (da man ja auch der Post nicht trauen darf) persönlich zum Finanzamt und werfe ihn dort durch den Schlitz, auf dem unmissverständlich geschrieben steht “Briefe ans Finanzamt”.
Dann lasse man die Angelegenheit ein paar Wochen ruhen.
Nach der zwangsläufig eingehenden Mahnung telefoniere man freundlich mit dem Finanzamt und frage, wo denn das Problem liege.
Ja! Die Einkommensteuererklärung liegt vor, aber die einst im selben Umschlag angelieferte Umsatzsteuererklärung sei nie angekommen!
Man lerne also daraus:
1. Es können auch halbe Briefe verschwinden
2. Gegen deutsche Beamtenwillkür ist auch im 21. Jahrhundert noch kein Kraut gewachsen!

